Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen. Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
- Auskunftssperre beantragen.
- Nebenwohnung abmelden, wenn der Nebenwohnsitz in der Gemeinde ist oder Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden.
- Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden.
- Voranmeldung eines Umzuges.
- Übermittlungssperren beantragen.
weitere folgen........